Gemeinde Lichtensteig
Im Folgenden können Sie die Einkommensstufen und dazugehörigen Tarife der subventionierten Betreuungsplätze für Kinder aus Lichtensteig herunterladen. Die Subventionen werden von unserer Administration direkt mit der Gemeinde Lichtensteig verrechnet. Bei einer Anmeldung wird automatisch geprüft ob und wie viel Subventionen Sie erhalten. Die Rechnungsstellung erfolgt dann bereits mit Abzug der Tarifvergünstigungen.
Gemeinde Wattwil
Familien aus den Grenzregionen Wattwil/Lichtensteig erhalten von der Gemeinde Wattwil Subventionen.
Subventionsberechtigt sind alle Familien, die im Buntbergli (Wilerstrasse), Haslen (Wilerstrasse), Bunt (alte Strasse), Freudenau (Freudenaustrasse), Oberer
Flooz (obere Floozstrasse), Chlepfengass (Chlepfengasse) oder an der Stadtbrugg (Schleusenstrasse) wohnen und in Wattwil angemeldet sind. Die Subventionen werden bis zum Maximaltarif der Kita
Bärehuus in Wattwil gewährt. Preisunterschiede zwischen der Kita Bärehuus und dem Chinderhuus Haselmuus müssen die Eltern selbst übernehmen.
Die Subventionen werden Ihnen direkt von der Gemeinde Wattwil vergolten. Bitte melden Sie sich bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Wattwil, z.Hd. Robin Bannwart: http://www.wattwil.ch/de/verwaltung/verwaltungsabteilungen/?amt_id=12223
Gemeinde Neckertal
Seit 2021 subventionieren auch die Gemeinden Neckertal das Chinderhuus Haselmuus. Die Subventionen werden von der Gemeinde direkt an die Eltern ausbezahlt. Das Chinderhuus Haselmuus stellt dementsprechend den Eltern den Maximaltarif in Rechnung. Eine entsprechende Antragsstellung können Sie auf der Gemeindewebsite tätigen:
Andere Gemeinden
Für Kinder aus anderen Gemeinden können wir leider noch keine subventionierten Betreuungsplätze anbieten. Deshalb müssen wir hier zurzeit noch den Maximaltarif verrechnen.