Vertragsreglement Chinderhuus Haselmuus – Version 13

 

A        Anmeldeverfahren

1.               Nach Eingang der definitiven Anmeldung erhalten die Eltern einen Vertrag für den Betreuungsplatz zur Unterzeichnung.

 

2.               Die Eingewöhnung findet kurz vor dem Betreuungsbeginn statt. Infos zur Eingewöhnung sowie andere wichtige Infos finden die Eltern in der Broschüre „Erste Infos für Eltern“.

 

3.               Bei Rücktritt vom unterzeichneten Vertrag vor Beginn der Eingewöhnung, verzichtet das Chinderhuus Haselmuus darauf, die gesamte Kündigungsfrist zu verrechnen. Weil der Platz jedoch reserviert war, müssen die Eltern immerhin einen Monat der vereinbarten Betreuungskosten begleichen.

 

Durch die Anmeldung sind die Eltern bestrebt, sich an folgende Abmachungen zu halten:

 

1.                 Die Betreuungstage können noch bis zur Eingewöhnung geändert werden, sofern dies aufgrund der Belegung des Chinderhuus Haselmuus möglich ist.

 

2.                 Für jeden Monat, um welche der Betreuungsbeginn seitens Eltern verschoben wird, verlangen wir CHF 100.00 für den administrativen Aufwand und den reservierten Platz.

 

 

B      Aufnahmereglement und Tarifgestaltung

1.           Die Betriebsleitung hat das Recht, über die Aufnahme des Kindes zu entscheiden. Bei Kindern mit speziellen Bedürfnissen muss abgeschätzt werden, ob das Wohl des betreuten Kindes sowie das Wohl der anderen Kinder gewährleistet werden kann. Wenn das Chinderhuus Haselmuus den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden kann, wird eine bestmögliche Integration des Kindes angestrebt.

 

2.           Es gelten die Tarife, welche bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurden.

 

3.           Familien, die im politischen Gemeindegebiet der Gemeinde Lichtensteig wohnen, erhalten Subventionen der Gemeinde Lichtensteig. Die Einstufung in die einkommensabhängigen Tarifstufen übernimmt die Gemeinde Lichtensteig anhand des IPV-Einkommens. Das Chinderhuus Haselmuus prüft die Tarifstufe beim Eintritt sowie einmal jährlich und passt sie, wenn nötig an. Das Chinderhuus Haselmuus hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Familie.

 

4.           Der Familie wird der subventionierte Betrag in Rechnung gestellt. Der andere Anteil bis zum Grundtarif verrechnet das Chinderhuus Haselmuus direkt der Gemeinde Lichtensteig.

 

 

5.       Familien, die nicht in Lichtensteig wohnhaft sind, müssen sich selbstständig um Subventionen in ihrer Wohngemeinde bemühen. Ihnen wird der Grundtarif verrechnet.

 

6.     Die Rechnung wird halbjährlich für alle Monate eines Semesters erstellt und ist jeweils Ende Monat im Voraus für den nächsten Monat zu bezahlen. Der erste Vertragsmonat ist nach Vertragsabschluss zu bezahlen.

 

7.     Familien können das Chinderhuus Haselmuus jederzeit für Zusatztage anfragen. Das Chinderhuus Haselmuus entscheidet dann, ob es aufgrund der Belegung möglich ist, das Kind zusätzlich aufzunehmen. Für Zusatztage gelten dieselben Tarife wie für die fixen Betreuungstage. Die Rechnungen für Zusatztage werden separat ausgestellt.

 

8.     Eine sorgfältige Eingewöhnung ist für alle Kinder obligatorisch. Für die Eingewöhnung wird ein Pauschalbetrag von CHF 390.00 verlangt. Die Eingewöhnungspauschale wird mit der ersten Monatsrechnung fällig. Die Dauer der Eingewöhnung passt sich der individuellen Situation des Kindes an. Die Eltern sind bereit, sich genügend Zeit für die Eingewöhnung zu nehmen.

 

9.     Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Wenn die Rechnung nach einer Mahnung weiterhin ignoriert wird, darf das Chinderhuus Haselmuus die Betreuung des Kindes verweigern. Ab der zweiten Mahnung fallen Mahngebühren von CHF 15.00 pro Mahnungsstellung an.

 

10.  Das Betreuungsverhältnis kann beidseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten per Ende eines jeden Monats aufgelöst werden. Dies gilt auch für die Kündigung einzelner Betreuungstage respektive Änderungen dieser. Die Kündigung ist schriftlich an die Betriebsleitung zu richten.

 

11.  Die Akonto-Beträge für die Monatsrechnungen werden mit 49 Wochen pro Jahr berechnet (exkl. Betriebsferien). Lediglich Brückentage von gesetzlichen Feiertagen werden als Jokertage gutgeschrieben, die als Zusatztage während einem Jahr oder spätestens bis Austritt des betreuten Kindes eingelöst werden können. Die Jokertage müssen von den Eltern eigenverantwortlich bezogen werden und können nur während den kantonalen Schulferien bezogen werden.

 

12.  Die Eltern melden veränderte Lebensumstände (Änderungen der Telefonnummern, Adresse, Wichtiges zur privaten Situation) zeitnah dem Betreuungsteam.


 

C          Betriebsreglement

1.                 Das Chinderhuus Haselmuus ist von Montag bis Freitag geöffnet.

 

2.                 Ausserhalb der Bring- und Abholzeiten können Kinder nur gebracht oder abgeholt werden, wenn es mit dem Betreuungsteam besprochen wurde. Allenfalls muss das Kind dann direkt in den Wald oder Eselstall gebracht, bzw. im Wald oder Eselstall abgeholt werden.

 

3.                 Absenzen müssen dem Betreuungsteam so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 8.30 Uhr (bzw. 14.00 Uhr bei Nachmittagsbetreuung) gemeldet werden. Der Betreuungstag wird bei Absenzen des Kindes trotzdem verrechnet.

 

4.                 Das Chinderhuus Haselmuus haftet nicht für Verluste oder Schäden an Kleidern oder anderen Gegenständen.
Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern.

 

5.                 Die Verantwortung des Chinderhuus beginnt erst, wenn das Kind von den Eltern an das Betreuungspersonal übergeben wurde. Unfälle auf dem Chinderhuus Haselmuus-Areal, welche sich vor der Übergabe bzw. nach dem Abholen ereignen, gehören in die Verantwortung der Eltern.

 

6.                 Für verspätete Abholung der Kinder haften die Eltern mit CHF 50.00 Zusatzkosten pro angebrochene halbe Stunde.

 

7.                 Die Eltern kennen das naturpädagogische Konzept des Chinderhuus Haselmuus und sind sich den Gefahrenquellen bei der Betreuung im Wald und im Umgang mit Tieren bewusst.

 

8.                 Erkrankt oder verunfallt ein Kind, während der Betreuung im Chinderhuus Haselmuus werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Bei einem Notfall ist das Betreuungsteam berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.

 

9.                 Kranke Kinder sind grundsätzlich zu Hause zu pflegen. Die Leitung des Chinderhuus Haselmuus ist berechtigt, zu entscheiden, ob der Gesundheitszustand und das Wohlbefinden eines Kindes für die Teilnahme am Kita-Alltag genügt. Kranke Kinder brauchen besonders viel Ruhe, Zuneigung und Geborgenheit und können zuhause am besten genesen. Zum Schutz der anderen Kinder müssen Kinder mit ansteckenden Krankheiten auf jeden Fall zuhause bleiben. Tritt eine Krankheit während der Betreuungszeit auf, muss das Kind abgeholt werden. Krankheitstage werden nicht rückerstattet.

 

10.              Das Chinderhuus Haselmuus muss von den erziehungsberechtigten Personen persönlich informiert werden, wenn Kinder von Drittpersonen abgeholt werden. Drittpersonen, welche dem Betreuungsteam nicht bekannt sind, müssen einen Ausweis vorweisen, wenn sie das Kind abholen.

 

11.              An offiziellen Feiertagen bleibt das Chinderhuus Haselmuus geschlossen.

 

12.              Das Chinderhuus Haselmuus hat zwischen Weihnachten und Neujahr sowie während der dritten und vierten Sommerferienwochen (Schulferien Kanton St. Gallen) Betriebsferien und bleibt während diesen drei Wochen geschlossen.

 

13.              Alle Mitarbeitenden des Chinderhuus Haselmuus sind verpflichtet, vertrauliche Daten und Informationen der Kinder sowie deren Eltern nicht an Dritte weiterzugeben. Sie sind der Schweigepflicht unterstellt.

 

14.              Das Chinderhuus Haselmuus verpflichtet sich, alle Kinder nach bestem Wissen und Können zu betreuen und deren psychische und physische Integrität jederzeit zu schützen.

 

 

 

Das Betriebsreglement oder Vertragsreglement kann während der Betreuung Ihrer Kinder angepasst werden. Änderungen werden vier Monate vor in Krafttreten mit allen Vertragsparteien besprochen.